Wer darf per Brief wählen?

Mittlerweile dürfen alle Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen, ohne einen besonderen Grund anzugeben. Die sogenannte Begründungspflicht wurde 2008 abgeschafft.

Wo und wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wer per Brief an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss sich beim Wahlamt seiner Wohnsitzgemeinde melden. Das geht schriftlich oder persönlich. Am einfachsten ist es, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten, die jeder Wahlberechtigte bis spätestens 15. Februar per Post erhält. Auf der Rückseite ist ein Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen abgedruckt.

In mehr als 1350 bayerischen Gemeinden kann man die Unterlagen auch online anfordern – auch in Uehlfeld.

Ein entsprechender QR-Code ist auch auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.

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