31.03.2023
Bericht aus dem Gemeinderat zur Sitzung vom 30.03.2023

Hier veröffentlichen wir persönliche Notizen und Berichte aus den öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Uehlfeld. Es handelt sich hierbei nicht um Veröffentlichungen der Marktgemeinde oder öffentlicher Niederschriften.

UEHLFELD. Die Sitzung vom 30.03.2023 begann um 19:30 Uhr. Anwesend waren zu Beginn 14 Marktgemeinderatsmitglieder.

1. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls

Die Niederschrift vom 02.03.2023 wurde genehmigt.

Abstimmung: genehmigt - 12:0 Stimmen (2 Enthaltungen)

 

2. Erweiterung Parkplätze - für Alte Molkerei mit Bürgersaal und Bibliothek – Maßnahmenbeschluss und Auftragsvergabe

Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der alten Molkerei hat sich herausgestellt, dass gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung mit deutlichen Mehrkosten für die Gesamtmaßnahme gerechnet werden muss. Um dem entgegenzuwirken, wurden dann mehrere „Sparmaßnahmen“ vom vorhergehenden Marktgemeinderat beschlossen. Zum Beispiel wurde die großzügigere Parkplatzgestaltung mit Parkbucht auf der Westseite gegen einen wesentlich einfacheren Parkstreifen für Längs-Parker getauscht. Im laufenden Betrieb hat sich nun aber gezeigt, dass vor allem bei Veranstaltungen im Bürgersaal die vorhandenen Längs-Parkplätze bei weitem nicht ausreichen.

Um die Situation zu verbessern, wurde jetzt eine Ergänzungsmaßnahme ausgearbeitet. Demnach ist vorgesehen, die vorhandene Pflasterung in den Parkbereichen um zwei Meter in der Tiefe zu erweitern. So können die PKWs künftig gerade einparken, was die Anzahl der dann verfügbaren Parkmöglichkeiten deutlich erhöhen wird.

Die erfolgte Ausschreibung ergab zu erwartende Gesamtkosten in Höhe von 18.378,56 Euro brutto. Die Ergänzungsmaßnahme kann im regulären Bund-Länder-Städtebauförderprogramm beantragt und mit 60% Zuwendungen bezuschusst werden. Bei einer möglichen Zuschusshöhe von ca. 11.000 Euro verbliebe somit bei der Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von ca. 7.400 Euro.

Ein Vergabebeschluss ist aber nicht erfolgt, da ein Antrag gestellt wurde, dass die Pflasterung mit Rasengittersteine erfolgen soll. Dem Antrag wurde zugestimmt, so dass ein neues Angebot angefordert werden muss.

Dem Antrag auf Vertagung wurde deshalb zugestimmt.

Abstimmung: genehmigt - 14:1 Stimmen  

 

3. Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2023

Da noch einige Unterlagen fehlten, wurde zu Beginn der Sitzung der Antrag gestellt, den TOP von der Tagesordnung zu streichen. Dem Antrag wurde zugestimmt.

Abstimmung: genehmigt - 14:0 Stimmen

 

4. Bürgerbegehren Solarpark Gottesgab

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Keine Freiflächenphotovoltaikanlage auf Flur-Nr. 458, Gemarkung Demantsfürth, Gemeinde Uehlfeld“ haben am 10.03.2023 an Bürgermeister Genz insgesamt 630 Unterschriften übergeben.

Die Überprüfung der Unterschriften ergab, dass insgesamt 591 Unterschriften ordnungsgemäß sind. Damit wurde das Quorum von notwendigen Unterschriften (10% der Gemeindebürger) von 256 Unterschriften überschritten.

Die weitere Überprüfung des Bürgerbegehrens ergab, dass es sich um ein zulässiges Verfahren handelt, da es den eigenen Wirkungskreis des Marktes Uehlfeld betrifft (Bauleitplanung) und die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 21„Solarpark Gottesgab“ und die Änderung des Flächennutzungsplans auf Flurnummer 458, Gemarkung Demantsfürth, Gemeinde Uehlfeld eingestellt wird?“ mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.

Zunächst war deshalb geplant, dass der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beschließt. Im Verlauf der Diskussion war aber klar erkennbar, dass die hohe Zahl der Unterschriften bei der überwiegenden Mehrheit der Marktgemeinderatsmitglieder offensichtlich einen klaren Wählerauftrag darstellt. Der deshalb eingebrachte Antrag, dem Bürgerbegehren zu entsprechen und die gefassten Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben, war somit die logische Konsequenz.

Es wurde also beschlossen, dem Bürgerbegehren zu entsprechen und die gefassten Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Das Bürgerbegehren hat sich damit erledigt.

Abstimmung: genehmigt - 11:3 Stimmen (1 persönliche Beteiligung)

 

5. Festlegung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen - Potentialanalyse

Durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ (WaLG) der Bundesregierung wurden hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im BauGB erhebliche Veränderungen vorgenommen. Hierbei sind im WaLG bestimmte Flächenziele bestimmt worden.

Aktuell sind im Regionalplan durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, sowie durch Darstellungen in Flächennutzungsplänen ca. 0,5% der Regionsfläche ausgewiesen. Ziel ist es nun, bis Ende 2027 mind. 1,1% der Regionsfläche, bis Ende 2032 mind. 1,8% der Regionsfläche auszuweisen.

Um zu vermeiden, dass bei Nichterreichen dieser Ziele WKA aufgrund der Privilegierung quasi überall errichtet werden können, sollten hierzu durch die Gemeinde im Flächennutzungsplan geeignete Gebiete durch entsprechende Vorrangflächen ausgewiesen werden. Dies hätte bei Erreichen der Ziele den Vorteil, dass WKA nur noch in den ausgewiesenen Vorrangflächen zulässig wären.

Hierzu wurde der Bürgermeister beauftragt, alsbald mit dem Regionalen Planungsverband in Kontakt zu treten, um evtl. mögliche Vorbehaltsgebiete für WKA festzulegen und die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

Abstimmung: genehmigt - 15:0 Stimmen

 

6. Widmung Fußweg Neuweststraße Flur-Nr. 1255 Gem. Uehlfeld - Grüner Ring

Der gebaute Fußweg im Baugebiet Uehlfeld Mitte zwischen der „Neuweststraße“ und der Straße „An der Steige“ wird ab Beschlussdatum als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Uehlfeld.

Abstimmung: genehmigt - 14:1 Stimmen

 

7. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Höchstadt

Gegen die Bauleitplanung der Stadt Höchstadt werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmung: genehmigt - 15:0 Stimmen

 

8. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes "Pferdehof Oberwinterbach" in Vestenbergsgreuth

Gegen die Bauleitplanung des Marktes Vestenbergsgreuth werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmung: genehmigt - 15:0 Stimmen

 

9. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 "Pferdehof Oberwinterbach" in Vestenbergsgreuth

Gegen die Bauleitplanung des Marktes Vestenbergsgreuth werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmung: genehmigt - 15:0 Stimmen

 

10. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 21 und Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Freiflächen PV-Anlage Am Windrad ERH3"

Gegen die Bauleitplanung des Marktes Lonnerstadt werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmung: genehmigt - 14:1 Stimmen

 

11. Abwasseranlage Schornweisach - Neukalkulation der Gebühren ab 01.01.

Der Kalkulationszeitraum für die Abwasseranlage Schornweisach ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Im Dezember 2022 erfolgte daher eine Bekanntmachung im Mitteilungsblatt, dass die Gebühren ab 01.01.2023 neu festgesetzt werden und die erforderliche Satzung im Frühjahr 2023 erlassen wird.

Das Büro Schulte & Röder Kommunalberatung hat die Gebühren für die Abwasseranlage Schornweisach - gültig rückwirkend ab 01.01.2023 - nun endgültig neu kalkuliert. Die Gebühr für die Abwasseranlage Schornweisach lag bisher bei 2,39 €/m³, die Neukalkulation ergab nun ebenfalls den Betrag von 2,39 €/m³. In den Gebühren für die Abwasseranlage Schornweisach sind keine Beträge für die Bildung einer Sonderrücklage enthalten.

Da keine Änderung in der Gebührenhöhe erfolgt, ist in diesem Fall auch keine Änderung bzw. kein Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erforderlich.

Es wurde deshalb beschlossen, dass die Einleitungsgebühr für die Abwasseranlage Schornweisach ab dem 01.01.2023 – so wie bisher bei 2,39 €/m³ zugeführter Abwässer – unverändert bestehen bleibt.

Abstimmung: genehmigt - 15:0 Stimmen

 

12. Abwasseranlage Uehlfeld - Neukalkulation der Gebühren ab 01.01.2023 - Erlass einer Änderungssatzung

Anders sieht es bei der Gebührenkalkulation für die Abwasseranlage Uehlfeld aus.

Der Kalkulationszeitraum für die Abwasseranlage Uehlfeld ist ebenfalls zum 31.12.2022 ausgelaufen. Im Dezember 2022 erfolgte auch hier eine Bekanntmachung im Mitteilungsblatt (Bevorratungsbeschluss), dass die Gebühren ab 01.01.2023 neu festgesetzt werden und die erforderliche Satzung im Frühjahr 2023 erlassen wird.

Das Büro Schulte & Röder Kommunalberatung hat die Gebühren für die Abwasseranlage Uehlfeld – gültig rückwirkend ab 01.01.2023 – nun endgültig neu kalkuliert. Die Gebühr für die Abwasseranlage Uehlfeld lag bisher bei 1,53 €/m³, die Neukalkulation ergab nun einen Betrag von 2,06 €/m³. In den erhöhten Gebühren war bereits die Bildung einer Sonderrücklage in Höhe von 0,32 €/m³ oder 38.200 Euro jährlich enthalten.

Vom Büro Schulte & Röder Kommunalberatung wurde das Potential zur Bildung weiterer Sonderrücklagen geprüft. Demnach wäre es möglich, die Einleitungsgebühren für die Abwasseranlage Uehlfeld auf das Niveau der Abwasseranlage Schornweisach anzuheben, also ebenfalls auf 2,39 €/m³. Die höhere Sonderrücklage könnte dann für die großen anstehenden Investitionen (Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage bzw. Anschluss an eine Sammelkläranlage und Rückbau/Umbau der alten Anlage) herangezogen werden.

Es musste also nun eine Entscheidung getroffen werden, welche Gebührenhöhe nun festgesetzt werden soll (1,74 €/m³ ohne Sonderrücklage, 2,06 €/m³ mit ca. 38.200 Euro jährlicher Rücklage oder 2,39 €/m³ mit ca. 77.200 Euro jährlicher Rücklage).

In der anschließenden Diskussion war natürlich das aktuell ohnehin schon sehr hohe Preisniveau Thema, weshalb die Erhöhung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben sollte. Zudem wurde vorgebracht, dass im Zuge der Gleichbehandlung aller Gebührenzahler auf eine Sonderrücklage verzichtet werden sollte, da eine solche im vorhergehenden TOP bei der Anlage in Schornweisach auch nicht beschlossen wurde. Die drei möglichen Gebührensätze wurden schließlich zur Abstimmung gebracht.

Gebührenhöhe 2,39 €/m³    Abstimmung: abgelehnt - 0:15 Stimmen

Gebührenhöhe 2,06 €/m³    Abstimmung: abgelehnt - 4:11 Stimmen

Gebührenhöhe 1,74 €/m³    Abstimmung: genehmigt - 11:4 Stimmen

Die Gebührenhöhe wird somit ab dem 01.01.2023 1,74 €/m³ betragen. Dies entspricht einer Erhöhung von 0,21 € pro m³ Abwasser. Auf die Bildung einer Sonderrücklage wird somit ebenfalls verzichtet.

 

13.Wasserversorgungseinrichtung Uehlfeld - Information zur Neufestsetzung der Gebühren ab 01.01.2024

Und auch bei den Gebühren für die Wasserversorgung sieht es nach einer (erneuten) Gebührenerhöhung aus.

Der Kalkulationszeitraum für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Uehlfeld hat zum 01.01.2021 neu begonnen und würde demnach noch regulär bis zum 31.12.2024 laufen. Im Januar 2023 fand die jährliche Erfassung/Aktualisierung des Anlagevermögens statt. Grundlage waren die mit Jahresrechnung festgestellten Ist-Zahlen des Haushaltsjahres 2021.

In diesem Zusammenhang wurde vom Büro Schulte Röder Kommunalberatung auch ein Vergleich der damaligen Kalkulation mit den aktuell fortgeschriebenen Planzahlen für die Jahre 2022 bis 2024 erstellt. Daraus ergibt sich, dass ein vorzeitiger Abbruch des Kalkulationszeitraum zum 31.12.2023 und eine Neufestsetzung der Wassergebühren ab 01.01.2024 unumgänglich sein wird.

Nach jetzigem Zwischenstand müsste die Wassergebühr, um eine Kostendeckung zu erreichen, von 2,61 €/m³ auf neu 3,22 €/m³ angehoben werden. Hauptgründe sind Preisanpassungen seitens der Fernwasserversorgung Franken für unsere Wasserbezugskosten, das allgemein gestiegene Preisniveau und der anstehende Austausch zahlreicher Wasserzähler samt Funkmodulen.

Die Empfehlung zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Wasserversorgung ist es nun, den Termin Ende Juli 2023 abzuwarten, wobei vom Büro Schulte Röder Kommunalberatung die Ist-Zahlen für 2022 ausgewertet werden sollen. Ziel dabei ist es, die Kalkulationsgrundlagen zu aktualisieren, um dann für die Jahre 2024 bis 2027 eine neue Wasserverbrauchsgebühr berechnen zu können.

Für das weitere Vorgehen ist angedacht, den Finanzausschuss im Zeitraum Juli mit der Angelegenheit zu beauftragen, um die Planzahlen für die Jahre 2024 bis 2027 (Kalkulationszeitraum) gemeinsam abstimmen zu können.

Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht erfolgt.

 

14. Bekanntgaben und Mitteilungen des Bürgermeisters

Es sind Informationen eingegangen, wonach in Neustadt eine Grundschülerin von einem Fremden angesprochen wurde. Die Informationen wurden an die KiTas und an die Schule weitergeleitet. Die Bevölkerung wird gebeten, in dieser Angelegenheit aufmerksam zu sein.

Von MdB Stefan Müller wurde mitgeteilt, dass in Sachen Hochwasserschutz „in Kürze etwas laufen wird“.

Bei den Beschäftigten des Marktes Uehlfeld erfolgt eine Umfrage, ob das „Dienstfahrrad-Leasing“ als Form der Entgeltumwandlung gewünscht wird.

Zum Festwochenende der 900-Jahrfeier im Juli hat sich eine Delegation mit 17 Personen aus der Partnergemeinde Trabki Wielkie angekündigt.

 

15. Anfragen der Mitglieder des Marktgemeinderats

Es wurde angefragt, ob die Berechnung der Geschossflächen inzwischen abgeschlossen ist. Antwort: Es erfolgen laufend Nachberechnungen.

Die Sanierung des Torhauses jährt sich heuer zum zehnten Mal. Inzwischen wären Nachbesserungen bzw. Reparaturen notwendig.

Es wurde angefragt, wie weit der Umbau des Kunststückhauses fortgeschritten ist. Antwort: Gestern erfolgte eine Begehung mit dem Landratsamt. Der Umzug wird in den Osterferien erfolgen. Die Betriebsaufnahme des KiTa-Betriebes für die Kinder aus Schornweisach ist für den 17.04.2023 vorgesehen.

Es wurde angefragt, wie der aktuelle Stand der Funkalarmierung in Rohensaas ist. Antwort: Die Angelegenheit ist nach wie vor in Arbeit.

 

Ende der öffentlichen Sitzung

Die öffentliche Sitzung war um 21:45 Uhr beendet.

 

Fragen von Bürgerinnen und Bürgern

Der ehemalige Bürgermeister Werner Stöcker fragte an, warum bei der Sanierung des Kunststückhauses das Obergeschoss nicht mit eingeschlossen wurde. Antwort: Damit der Umzug erfolgen kann, war die Sanierung des Erdgeschosses wichtiger.

Er erwähnte zudem den Grund für die höheren Abwassergebühren für die Kläranlage Schornweisach im Vergleich zu Uehlfeld: Bei der letzten Ertüchtigung der Anlage war es der Wunsch gewesen, dass die Investitionskosten nur zu einem geringen Teil über Verbesserungsbeiträge umgelegt werden. Der überwiegende Teil der Kosten sollte stattdessen auf die Verbrauchsgebühren aufgeschlagen werden. Diese Reinvestition dauert natürlich wesentlich länger, weshalb die Gebühren in Schornweisach im Vergleich zu Uehlfeld um einiges höher sind.

Schließlich hat er darum gebeten, dass zum Thema Glasfaserausbau nachgefragt werden sollte, da hierzu eine gemeinsame Info-Veranstaltung der Firma „Unsere Grüne Glasfaser“ für die Gemeinderäte aus Uehlfeld, Dachsbach und Gerhardshofen erfolgt war.

Da ich selbst neugierig war, habe ich gleich mal gegoogelt und einen recht aktuellen Bericht der WirtschaftsWoche vom 18.02.2023 gefunden (völlig wertfrei natürlich): Unsere Grüne Glasfaser: Was ist bloß bei der UGG los? (wiwo.de)

 

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Euer Norbert Stoll

 


 

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