12.03.2022
Bericht aus dem Gemeinderat zur Sitzung vom 11.03.2022

Hier veröffentlichen wir persönliche Notizen und Berichte aus den öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Uehlfeld. Es handelt sich hierbei nicht um Veröffentlichungen der Marktgemeinde oder öffentlicher Niederschriften.

UEHLFELD. Die Sitzung vom 11.03.2022 begann um 19:30 Uhr. Anwesend waren 13 Marktgemeinderatsmitglieder.

1. Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls

Das Sitzungsprotokoll der Sitzung vom 17.02.2022 wurde mit winzigen Änderungen genehmigt.

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

2. Bekanntmachungen

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung erfolgten keine Bekanntmachungen.

 

3. Festlegung von geeigneten Grundstücken für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen

3.1. Antrag der CSU-Fraktion

Vorgeschichte: Am 18.11.2021 haben wir einen Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage abgelehnt, weil wir für solche Anlagen zunächst Richtlinien aufstellen wollten, anhand derer solche Vorhaben künftig beurteilt werden sollen. Diese Richtlinien haben wir dann (nach wochenlangen Vorberatungen) auch einstimmig (!) beschlossen. Der ursprüngliche Antrag wurde daraufhin erneut eingereicht – und anhand der geltenden Richtlinien schließlich auch zugelassen.

Mit dieser Zulassung ist das Vorhaben aber noch lange nicht genehmigt, sondern es wurde mit dieser Zulassung lediglich ein Bauleitplanverfahren eröffnet. Dabei können neben der Öffentlichkeit auch verschiedene Fachbehörden ihre Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. All diese Stellungnahmen möchte ich einfach zunächst hören, denn immerhin handelt es sich hierbei um die erste derartige Anlage auf unserem Gemeindegebiet. Dass es sich dabei um ein zweifellos „gewagtes“ Grundstück in exponierter Lage handelt, ist mir dabei durchaus klar.

Durch diese Stellungnahmen erhält man aber ganz einfach wertvolle Informationen, um über die tatsächliche Durchführung dieses (und möglicher weiterer ähnlicher Vorhaben) letztlich rechtssicher entscheiden zu können.

Es ist natürlich eine „neue Zeit“, wenn nun auch wir damit beginnen, solche Anlagen in unserer Landschaft zuzulassen. Jede dieser Anlagen wird dabei unser „Landschaftsbild“ natürlich beeinträchtigen. Das entscheidende für mich dabei ist aber, dass die Energiewende nun mal ganz einfach da ist – und eben jeder seinen Teil dazu beitragen sollte. Und mal ehrlich: Diese Anlagen stehen doch einfach nur da (egal wo) und tun niemandem was, sondern produzieren einfach nur Strom. Es ist nicht mal zu befürchten, dass dabei ein paar tausend Liter Sonnenstrahlen auslaufen und in das Grundwasser oder in einen Weiher fließen! Irgendwann sind wir vielleicht mal froh, wenn genügend dieser Dinger da sind – damit unser Fernseher weiter laufen kann. Aber lassen wir uns mal überraschen…

Der Antrag bestand schließlich aus drei Einzelanträgen:

  • Zunächst wurde beantragt, alle Beschlüsse/Entscheidungen über die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zunächst auszusetzen. Mein Gedanke dazu: Ja was denn jetzt?
    Abstimmung: abgelehnt - 5:8 Stimmen
     
  • Dann wurde beantragt, ein „Zonierungskonzept“ unter Beteiligung von Vertretern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Meine Gedanken dazu: Was für ein Bürokratie- und Verwaltungsmonster würde das wieder werden! Und: Wozu haben wir dann eigentlich diese Richtlinien erarbeitet?
    Abstimmung: abgelehnt - 4:9 Stimmen
     
  • Schließlich wurde beantragt, nur solche Anträge auf Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen zu berücksichtigen, die innerhalb dieser festgelegten Zonierungsgebiete liegen. Meine Gedanken dazu: Ist ja durchaus auch eine Möglichkeit – nur: warum bitte kommt man jetzt erst damit ums Eck, nachdem wir ewig diese Richtlinien erarbeitet haben, mit denen man doch letztlich zum gleichen Ergebnis kommt?
    Abstimmung: abgelehnt - 5:8 Stimmen

Ich war dann schon erleichtert, dass das Verfahren jetzt doch weitergehen kann. Denn sich ständig im Kreis zu drehen, bringt uns ja auch nicht weiter…

 

3.2. Antrag eines Mitglieds des Marktgemeinderats zur Festlegung geeigneter Grundstücke für Freiflächen-PV-Anlagen

Auch dieser Antrag bestand aus drei Einzelanträgen:

  • Zunächst wurde beantragt, in allen Bebauungsplänen eine verpflichtende Festsetzung einzufügen, wonach bei Neubauten zwingend eine PV-Anlage auf dem Dach zu errichten ist oder alternativ eine andere Quelle erneuerbarer Energien errichtet werden muss.  Solche Festsetzungen sind zwar seit 2011 möglich, stellen aber natürlich starke Eingriffe in die freie Entscheidung und in das Eigentum der Eigentümer dar. Solche Festsetzungen sind daher gründlich abzuwägen. Zudem sind sie bei Bestandsbauten nicht wirksam. Deshalb sollten die Bebauungspläne auch erst mal darauf geprüft werden, ob eine Festsetzung überhaupt sinnvoll ist, da Neubauten vielleicht gar nicht mehr möglich sind. 
    Zum Glück hat der Antragsteller diesen Teil von sich aus zurückgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten, zunächst all diese Voraussetzungen zu prüfen.
    Abstimmung: zurückgestellt
     
  • Weiterhin wird beantragt, dass Freiflächen-PV-Anlagen verpflichtend nur bei angrenzender Bebauung zugelassen werden. Meine Gedanken dazu: Was denn nun? In den einstimmig (!) beschlossenen Richtlinien haben wir doch gerade erst genau das Gegenteil festgelegt!
    Abstimmung: abgelehnt - 4:9 Stimmen
     
  • Schließlich wird (identisch zum CSU-Antrag) ebenfalls eine Zonierung bevorzugter Flächen sowie die Aussetzung bereits beschlossener Maßnahmen beantragt.
    Abstimmung: abgelehnt - 4:9 Stimmen

 

4. Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf FlNr. 767 der Gemarkung Schornweisach

Es wird die Errichtung einer weiteren, ca. 6 ha großen Freiflächen-PV-Anlage zwischen Tragelhöchstädt und Schornweisach beantragt.

Im Vorfeld wurden hierzu recht aussagekräftige Unterlagen zu dem Vorhaben verschickt. Die Lage des Grundstücks ist zudem weniger exponiert, weshalb hier eigentlich gar nichts dagegen sprechen dürfte.

Abstimmung: genehmigt - 9:3 Stimmen (ein Mitglied persönlich beteiligt)

 

5. Abbruch eines Einfamilienwohnhauses mit anschließendem Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf FlNr. 25 der Gemarkung Demantsfürth

Über das Bauvorhaben wurde bereits in einer der vorhergehenden Sitzungen beraten. Für die Genehmigung wurde eine vorhergehende Beratung mit dem Amt für ländliche Entwicklung empfohlen. Nachdem diese Beratung keine negativen Auswirkungen auf die Dorferneuerungsmaßnahmen erbrachte und das Bauvorhaben entsprechend angepasst worden ist, wurde der Antrag erneut vorgelegt.

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

6. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Wohnanlage Kieferndorfer Weg“ in Höchstadt

Gegen die Bauleitplanung der Stadt Höchstadt werden keine Einwände erhoben.

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

7. Auftragserteilung zur Klärschlammentsorgung aus der Kläranlage Uehlfeld

Durch das Ingenieurbüro Oley wurde in der letzten Sitzung berichtet, dass es höchste Eisenbahn ist, die Kläranlage insoweit zu ertüchtigen, als dass zumindest die Werte durchgängig eingehalten werden. Dazu gehört zunächst mal, den vorhandenen Klärschlamm zu entsorgen. Es wurde beschlossen, das Ingenieurbüro Oley zu beauftragen, ein geeignetes Unternehmen zur Entsorgung des Klärschlamms zu suchen. Angebote sind dem Marktgemeinderat möglichst bald vorzulegen

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

8. Beauftragung der Planungsleistungen und Einleitung des Vergabeverfahrens zur Änderung des Belüftungsverfahrens der Kläranlage Markt Uehlfeld

Ein zweiter Baustein zur Erreichung der Grenzwerte für das geklärte Abwasser ist nach Ansicht des Ingenieurbüros Oley die Umplanung der Belüftung in den Oxydationsbecken. Auch hierzu wurde beschlossen, das Ingenieurbüro Oley mit der Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen. Zusätzlich soll eine Zeitschiene für die untere Wasserbehörde gefertigt werden, bis wann mit der Fertigstellung der Umrüstung gerechnet werden kann

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

9. Beauftragung zur Anfrage des Anschlusses der Abwasserentsorgung an eine gemeindliche Nachbarkläranlage

In der letzten Sitzung wurde ebenfalls dargelegt, dass evtl. der Anschluss der Uehlfelder Abwasserentsorgung an die Kläranlage einer Nachbargemeinde geprüft werden muss, womit sich dauerhaft Probleme der Abwasserentsorgung, insbesondere ein kostspieliger Umbau der Kläranlage, vermeiden ließe. Diese Prüfung ist zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Lösung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Es wurde deshalb beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, baldmöglichst mit den Vertretern von Nachbargemeinden zu sprechen, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Anschlusses der Abwasserentsorgung Uehlfeld an eine Kläranlage einer Nachbargemeinde abzuklären und baldmöglichst über das Ergebnis im Marktgemeinderat zu berichten.

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

10. Antrag eines Mitglieds des Marktgemeinderats auf Unterrichtung des Marktgemeinderats über den aktuellen Stand der Abwassersysteme und Kläranlagen sowie über den Zustand der Kläranlage Uehlfeld

Mit dem Antrag wird beantragt, den Marktgemeinderat über den aktuellen Stand der Abwassersysteme und Kläranlagen im gesamten Gemeindegebiet zu informieren.

Der Beschlussvorschlag lautete: Die Verwaltung wird beauftragt, über den aktuellen Stand der Abwassersysteme und Kläranlagen im gesamten Markt Uehlfeld zu informieren mit Aufstellung, welche Investitionen (geschätztes Kostenvolumen) kurzfristig und mittelfristig nötig sind. In Bezug auf den Zustand der Kläranlage Uehlfeld soll über die Laufzeit der Genehmigung, die Auslastung der Kläranlage, sowie über die Reinigungsleistung und Investitionsbedarf informiert werden.

Der Antragsteller war in der letzten Sitzung nicht anwesend. Ihm wurde mitgeteilt, dass in der letzten Sitzung mitgeteilt wurde, dass die Ergebnisse der Kanal-Befahrungen erst im Mai vorgelegt werden und dass deshalb aktuell noch keine Zahlen existieren. Der Antrag wurde deshalb zurückgenommen.

Abstimmung: zurückgestellt

 

11. Antrag eines Mitglieds des Marktgemeinderats auf Unterrichtung des Marktgemeinderats über den Zustand der Aischbrücke bei Voggendorf

Der eingereichte Antrag zielt darauf ab, die Brücke zeitnah zu sanieren, bevor noch größere Schäden auftreten bzw. die Tragkraft der Brücke die Nutzung weiter einschränkt.

Der Beschlussvorschlag lautete: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht im öffentlichen Teil des Gemeinderates über den Zustand der Aischbrücke bei Voggendorf zu geben. Besonders wird darum gebeten, darauf einzugehen, seit wann der Gemeinde der Sanierungsbedarf an der Brücke bekannt ist. Zudem wird um die Nennung eines Zeitplanes der Sanierung der Brücke gebeten.

Dem Antragsteller wurde mitgeteilt, dass der Zustand der Brücke jetzt schon in mehreren Sitzungen thematisiert war. Wie fast jede Brücke in diesem Land muss natürlich auch diese Brücke irgendwann saniert oder erneuert werden. Aktuell bestehe hierzu aber offensichtlich noch kein dringender Bedarf. Zudem soll wegen der immensen Kosten ein entsprechendes Förderprogramm abgewartet werden.

Abstimmung: abgelehnt - 1:12 Stimmen

 

12. Antrag eines Mitglieds des Marktgemeinderats im Haushalt 2022 einen Betrag von 40.000 € für einen Kinderspielplatz in Voggendorf einzustellen

Mit dem Antrag wird beantragt, im Haushalt für 2022 einen Betrag von max. 40.000 € für einen Kinderspielplatz in Voggendorf aufzunehmen, da diese Kosten mit einem Zuschuss der Städtebauförderung förderbar wären.

Der Beschlussvorschlag lautete: Der Marktgemeinderat beschließt, einen Betrag von maximal 40.000,00 € für einen Kinderspielplatz in Voggendorf, möglichst zentral im Ortszentrum gut zugänglich und von Wohnhäusern einsehbar, in den Haushalt 2022 aufzunehmen.

Für solche Maßnahmen bin ich ja eigentlich sofort zu haben. Ein entsprechender Bedarf wurde aber bisher noch nicht nachgewiesen oder gar beantragt. Außerdem befindet sich am Voggendorfer Keller bereits ein Kinderspielplatz, der nach Aussage des Eigentümers jederzeit benutzt werden darf.

Abstimmung: abgelehnt - 1:12 Stimmen

 

13. Änderung des § 24 der Geschäftsordnung

In der letzten Sitzung wurde mein Antrag dazu bereits beschlossen. Nun wurde die tatsächliche Änderung beschlossen, wonach man künftig Anträge auch per E-Mail einreichen darf.

Abstimmung: genehmigt - 13:0 Stimmen

 

14. Mitteilungen

Die Interessengemeinschaft wasserfördernder Kommunen hat an den Bayerischen Umweltminister einen Antrag gestellt, dass zum Ausgleich der Auflagen durch Wasserschutzgebietsverordnungen die wasserfördernden Kommunen einen „Wassercent“ erhalten sollen. Es wurde beantragt, die hierzu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Bei der nächsten Mitteilung ist mir ein paar Mal der Stift aus der Hand gefallen: Vom Bürgermeister wurde nämlich mitgeteilt, dass die Abwassergebühren sowohl in Uehlfeld als auch in Schornweisach auf ca. 0,60 € reduziert werden könnten. Wenn man jetzt bedenkt, dass die aktuellen Gebühren in Uehlfeld bei 1,53 € und in Schornweisach bei 2,39 € liegen, frage ich mich nämlich schon, wie es zu einer derart großen Differenz kommen kann? Naja, wir werden vermutlich noch davon hören…

 

15. Anfragen der Mitglieder des Marktgemeinderats

Es wurde angefragt, ob es wegen der festgestellten Rechtswidrigkeit der Wasserschutzgebietsverordnung eine Möglichkeit gibt, Schadensersatz wegen der erhöhten Aufwendungen durch die Auflagen bei der Kanalsanierung in Voggendorf zu fordern?

Der Bürgermeister konnte hieraus keine Aussagen machen. Die Verwaltung solle dies prüfen.

Es wird mitgeteilt, dass derzeit für den Jugendclub Spenden für das Projekt „Unser gesunder Naschgarten“ gesammelt werden, welche von der N-ERGIE zudem erhöht werden. Infos gibt’s hier: www.n-ergie-crowd.de/gesundernaschgarten

 

Ende der öffentlichen Sitzung

Die öffentliche Sitzung war um 21:20 Uhr beendet.

 

Fragen von Bürgerinnen und Bürgern

Diesmal gab es keine Wortmeldungen.

 

Die nichtöffentliche Sitzung war diesmal wieder lang und würzig! Ende war erst wieder um 00:00 Uhr…

 

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Euer Norbert Stoll

 


 

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