25.06.2019
Straßenausbaubeiträge

Alle Bürger*innen, die im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 einen Straßenausbaubeitragsbescheid erhalten haben, können ab dem 1. Juli 2019 einen Härtefallantrag stellen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Teil der gezahlten Beiträge erstattet bekommen.

Siehe hierzu die druckfrische Presse-Erklärung sowie die Informationen unter nachfolgendem Link.

Wir wünschen allen Antragstellern viel Glück und hoffen, dass sie hierbei Berücksichtigung finden werden!

https://www.stmi.bayern.de/…/abgabenre…/haertefall/index.php