05.12.2020
Bericht aus dem Gemeinderat zur Sitzung vom 04.12.2020

Hier veröffentlichen wir persönliche Notizen und Berichte aus den öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Uehlfeld. Es handelt sich hierbei nicht um Veröffentlichungen der Marktgemeinde oder öffentlicher Niederschriften.

UEHLFELD. Das interessanteste war gestern zweifellos die Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zu zwei Bauanträgen der Bayerischen Asphaltmischwerke (BAM), welche bereits im Vorfeld in der Presse thematisiert wurden. Die BAM beantragt mit den Bauanträgen die Errichtung von einem Verladesilo und zwei Bitumentanks als Ersatz für die bisherigen, jahrzehntealten Anlagenteile. Durch die beiden Maßnahmen ergibt sich auch eine Erhöhung der bisherigen Lagerkapazität.

Das gemeindliche Einvernehmen ist ja aufgrund der Ersetzungspflicht durch die Baugenehmigungsbehörde faktisch nichts mehr wert. Denn die Baugenehmigungsbehörde wird bzw. muss das Einvernehmen bei zulässigen Vorhaben ersetzen und die Baugenehmigung trotzdem erteilen, obwohl das Einvernehmen von der Gemeinde verweigert wurde – oder aber sie erteilt die Baugenehmigung bei unzulässigen Vorhaben trotzdem nicht, obwohl das Einvernehmen der Gemeinde erteilt wurde. Das Ganze ist also mehr oder weniger nur etwas „Show“.

Da es also ohnehin egal war, wie die Abstimmung darüber ausgeht, wäre es somit eine sehr gute Gelegenheit gewesen, gegenüber der BAM ein Statement darüber abzugeben, wie sehr der Gemeinde daran gelegen ist, dass in Tragelhöchstädt (weiterhin) Asphalt produziert wird.

Von den anwesenden Vertretern der BAM wurden die Vorhaben mit energetischen Einsparungen sowie mit Verbesserungen für die geplagten Anwohner angepriesen. Nachweise hierzu wurden jedoch nicht vorgelegt. Letzteres wurde zudem auch von den anwesenden Anwohnern stark angezweifelt, zumal ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit ebenfalls zu keinerlei Verbesserungen geführt haben.

Das Dilemma bestand nun darin, eine Entscheidung dahingehend zu treffen

Entweder für das Einvernehmen zu stimmen, womit das Werk erneuert werden und wirtschaftlicher produzieren kann. Dies würde aber letztlich wieder für Jahrzehnte zur Standortsicherung beitragen, könnte dafür aber möglicherweise zu einer Verbesserung für die Anwohner führen,

oder aber

Gegen das Einvernehmen zu stimmen, womit der Status Quo beibehalten werden würde (vorausgesetzt, die Baugenehmigungsbehörde würde das Einvernehmen nicht ersetzen). Die „möglichen“ Verbesserungen für die Anwohner könnten dann zwar nicht eintreten, dafür könnte aber der Standort aufgrund der weiterhin unwirtschaftlicheren Produktion für die BAM künftig uninteressant werden.

Die Anwohner äußerten in der Sitzung unmissverständlich den Wunsch, „dass die BAM dort verschwinden soll“, da die Situation für sie inzwischen unerträglich geworden ist. Zumindest für mich absolut nachvollziehbar. Da gestern Abend von den Vertretern der BAM keine Befreiung vom Verbotskatalog der Wasserschutzgebietsverordnung und auch keine positive Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt vorgelegt wurden, waren zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Einvernehmens nach den §§ 35 und 36 BauGB nicht erfüllt.

Mir blieb also gar nichts anderes übrig, als gegen das Einvernehmen zu stimmen. Leider waren nur noch vier weitere Gemeinderatskollegen auch dieser Meinung, so dass das Einvernehmen mit 9:5 Stimmen nun doch erteilt worden ist. Meiner Meinung nach wurde hier eine gute Möglichkeit vertan, der BAM unmissverständlich mitzuteilen, dass wir gegen den Standort des Werkes sind, aber offensichtlich sind wir das gar nicht. Ich jedenfalls bin dagegen – und werde es auch weiterhin sein!

Ansonsten haben wir noch den Jahresantrag 2021 zur Städtebauförderung beschlossen. Neu dabei ist der Ausbau für Jugendräume mit 30.000 € und die Umgestaltung im Bereich Veit-vom-Berg-Straße/Burghaslacher Straße mit 80.000 €, wobei auch (falls ich mich nicht verhört habe) endlich der desolate Gehweg von der Fußgängerampel zur Apotheke saniert wird. Beide Maßnahmen stehen auch auf meiner „persönlichen Agenda“ ganz oben.

Schließlich wurde die Erweiterung des B-Plans „Am Schleifweg“ beschlossen, womit im Obstgarten neben dem Friedhof ein Wohnhaus errichtet werden kann, im Gänsweiher werden weiterhin fleißig Garagen und Häuser gebaut und in Schornweisach wird ein Einfamilienhaus umgebaut sowie eine Lagerhalle errichtet.

Das nicht öffentliche darf ich leider nicht verraten. Ich hoffe aber, dass die dort gefassten Beschlüsse auch in Uehlfeld irgendwann mal der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, wie es eigentlich nach Art. 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung in ganz Bayern vorgeschrieben ist.

Ich bin also noch lange nicht fertig, aber es wird schon noch werden...

Schönes Wochenende,

Norbert Stoll

 


 

Das könnte Sie auch interessieren:

Berichte zu Sitzungen des Marktgemeinderates