Pressemitteilung vom 23.01.2021

23.01.2021
Pressemitteilung 23.01.2021: "Wir brauchen eine Lösung" (Bericht der FLZ vom 23.01.2021)

UEHLFELD. In der konstituierenden Sitzung vom 07.05.2020 erfolgte der Beschluss, dass die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Geschäftsordnung bis zu deren Neuerlass fortgelten soll. Der Neuerlass der Geschäftsordnung erfolgte in der Sitzung vom 16.07.2020. Dabei wurden die Inhalte sehr ausführlich beraten, die einzelnen Änderungen und schließlich die gesamte Geschäftsordnung mit allen Änderungen vom Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderat ließ sich dabei bis nachts um 01:30 Uhr Zeit. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass dem Gemeinderat die Inhalte sehr wichtig erscheinen.

Der Beschluss enthielt außerdem den Passus, dass der Geschäftsleiter die beschlossenen Änderungen einarbeiten möge und die Reinschrift dem Gemeinderat nochmal zur Kontrolle vorlegen soll. Seitdem ist jetzt ein halbes Jahr ins Land gezogen, die beschlossene Geschäftsordnung hat bisher aber noch niemand gesehen. Der Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderates obliegt der Verwaltungsgemeinschaft. Diese hat die Aufgaben nach der Weisung der Gemeinde auszuführen (Art. 4 Abs. 2 VGemO).

Die FREIEN WÄHLER Uehlfeld haben deshalb am 04.11.2020 beantragt, notfalls mittels Fristsetzung die Vorlage der Geschäftsordnung anzumahnen. Als Ursache des Verzugs wurde vom Bürgermeister auch zuletzt in der vergangenen Sitzung am 21.01.2021 die Problematik der fortgeschrittenen Abwesenheit des Geschäftsleiters angesprochen.

Etwas dreist erscheinen deshalb die Aussagen des Geschäftsleiters auf Nachfrage der FLZ, nämlich dass er den „Hype“ um die Geschäftsordnung nicht verstehe, dass die alte Geschäftsordnung „ja weiterhin gültig“ und dass „die beschlossenen Änderungen nicht dramatisch“ seien und es vor allem um die digitale Ladung gehe. Die Krönung aber war sein Verweis auf die Gemeinde Gerhardshofen, wo offenbar der Bürgermeister die Arbeit des Geschäftsleiters gemacht und die Geschäftsordnung wohl in Eigenregie abgetippt hat.

Da die neue Geschäftsordnung am 16.07.2020 beschlossen wurde, ist die vorhergehende Geschäftsordnung eben nicht mehr gültig. Bei den Änderungen geht es zudem nicht „vor allem um die digitale Ladung“, zweifellos auch ein wichtiger Punkt. Aber auch Zuständigkeitsregelungen zwischen dem Bürgermeister und dem Gemeinderat, die Verkürzung der Behandlungspflicht von Anträgen der Gemeinderatsmitglieder, die maximale Sitzungsdauer oder die Veröffentlichung der genehmigten öffentlichen Niederschriften auf der Gemeindehomepage stellen für uns und für den gesamten Gemeinderat wichtige Regelungen dar.

Die verantwortlichen Personen werden daher dringend gebeten, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen und diesen untragbaren Zustand zu beenden.